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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kleinen Waffenschein beantragen

Der Kleine Waffenschein berechtigt Sie, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit einem Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen) zu führen. Nicht gestattet ist das Tragen dieser Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, öffentliche Aufzüge etc.

Mit dem Kleinen Waffenschein und einem gültigen Personalausweis oder Pass können Sie grundsätzlich diese Waffen außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, den eigenen Geschäftsräumen, des eigenen befriedeten Besitztums (wie z. B. einem eingezäunten oder mit Hecken eingegrenzten Grundstücks) oder einer Schießstätte tragen.

Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkungen auf bestimmte Anlässe oder Gebiete. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine Erlaubnis vor.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 4. Ordnungsangelegenheiten, untere Abfallbehörde

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
02631 803-0
02631 80393-222
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