Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.
Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.
Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Sachkundenachweis
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.
19.12.2019
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
65623 Hahnstätten
Adresse
56368 Katzenelnbogen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
65623 Hahnstätten
Telefon
Webseite
Raum
Zuständig für:
Adresse
65623 Hahnstätten
Telefon
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Aar-Einrich:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bußgeld
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Geburt anzeigen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsoffener Sonntag
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Weihnachtsmarkt
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
56130 Bad Ems