Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermStraßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Kelberg - Ordnung, Schulen und Soziales

Schwimmmeister Freibad Kelberg

David Luxemburger: 02692 335


Dauner Strasse 22
53539 Kelberg
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02692 872-40
02692 872-44
02692 872-39

Montag – Mittwoch

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Alle Informationen anzeigen