Tagesjagdschein verlängern lassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Gebühr: 17,00 EURVorkasse: neinhttps://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5AnlageMit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Es sind keine Fristen zu beachten.
- Widerspruch
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
26.11.0022
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Jagd- und Fischereiwesen
Besucheranschrift
54550 Daun
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich):
14.00 – 18.00 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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