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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen

Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vulkaneifel

Die oben genannte Leistung ist nur in Verbindung mit einem Termin möglich. Daher vereinbaren Sie bitte unter https://www.vulkaneifel.de/termine/ einen Besuchstermin!

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Kfz-Zulassung

Mainzer Straße 25
54550 Daun
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06592 933-0

Montag bis Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich):
14.00 – 18.00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

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