Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzZulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vulkaneifel
Die oben genannte Leistung ist nur in Verbindung mit einem Termin möglich. Daher vereinbaren Sie bitte unter https://www.vulkaneifel.de/termine/ einen Besuchstermin!