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Wohnberechtigungsschein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:

  • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
    Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen.
  • Spezieller Wohnberechtigungsschein
    Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Loreley - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Friedrichstraße 12
56338 Braubach
rollstuhlgerecht
Dolkstraße 3
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
rollstuhlgerecht
Dolkstraße 19
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Bemerkung:
Standesamt
rollstuhlgerecht
06771 919-0
06771 919-135

Montag  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. 

Donnerstag  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

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