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Wasserversorgung sicherstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe, die grundsätzlich den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt. Sie haben in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, können diese Aufgaben jedoch auch an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen (z. B. an Zweckverbände). Für die Gemeinden erfüllen oft auch Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften die Aufgaben (z. B. Stadtwerke).

Eine Versorgungspflicht der Gemeinden besteht nicht,

1. wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist und
2. für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken.

Wenn die Wasserversorgung des Grundstückes über öffentliche Wasserversorgungsanlagen erfolgt, müssen Sie sich bei Fragen an die Gemeinde bzw. das zuständige Wasserversorgungsunternehmen wenden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Sachgebiet IV.1

Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Hauptstraße 26
66917 Wallhalben
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06334 441-160
06334 441-113

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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