Temporäre Halteverbotszone beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.
- Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
- Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
- Wichtig für die Beantragung sind
- der Ort
- der Zeitraum
- die Länge in Metern
- die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
- Hauptantrag
- Formlos
- Nachweise
- Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)
Kostenart:
Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__
Bezeichnung der Kosten:
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Fristtyp:
Dauer (bei Spanne): 14 Tage
Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.
Fristtyp:
Dauer (bei Spanne): befristet
Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.
Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.
Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.
Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.
20.06.2022
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.2- Sicherheit und Ordnung
Anfragen und Terminvereinbarung auch unter:
Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de
Standesamt: standesamt@vgtw.de
Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de
Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de
Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de
Besucheranschrift
66987 Thaleischweiler-Fröschen
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Montag 14:00 - 16:00 Uhr
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Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
66987 Thaleischweiler-Fröschen
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Zuständig für:
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- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Eine Versammlung anmelden
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
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- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
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Position
Raum
Zuständig für:
- Thaleischweiler-Wallhalben:
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Eine Versammlung anmelden
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Kampfmittel melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung