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mixins.searchInfo_searchTermAusdruck aus dem Geburtenregister

Ausdruck aus dem Geburtenregister

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Hierfür können eventuell Gebühren anfallen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste

Schulstraße 29
66994 Dahn
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06391 9196-00
06391 9196-199

Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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