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Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice

Bürgerservice

Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
55576 Sprendlingen
06701 201-0
06701 201-9000

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag
14:00 bis 16:00 Uhr
(Einwohnermeldeamt und Standesamt)

Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Fachbereich 1
Bürgerservice

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