Gewerbe anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig, optional für Mitgliedsbetriebe der IHK/HWK die jeweils zuständige Kammer.
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
Antrag Gewerbe-Anmeldung
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
03.04.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste
Adresse
55276 Oppenheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Ansprechpartner
Besucheranschrift
55276 Oppenheim
Bemerkung:
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"
Adresse
55276 Oppenheim
Bemerkung:
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Rhein-Selz:
- Abstammungsurkunde
- Altenhilfe gewähren
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Aufnahme an einer Grundschule anmelden
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausweispflicht befreien
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bewohnerparkausweis Verlängerung
- Brandschutz
- Datenschutz
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Eine Versammlung anmelden
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Friedhof Nutzungsrecht erwerben
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Haushaltsbescheinigung
- Heirat anmelden
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Jugendarbeit/ Jugendbildung
- Katastrophenschutz
- Kind in KiTa anmelden
- Kirchensteuer
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Mess- und Eichwesen
- Musikschule
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkplätze/Parkhäuser
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ratte melden
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schulbuchausleihe
- Schulpflicht
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Straßenbeleuchtungsstörung
- Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Straßenschäden/Gehwegschäden
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Vereine eintragen lassen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Waldbrandschutz
- Wilder Müll Entsorgung
- Wohnberechtigungsschein
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Besucheranschrift
55276 Oppenheim
Bemerkung:
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"
Adresse
55276 Oppenheim
Bemerkung:
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Rhein-Selz:
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausweispflicht befreien
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Fischereischein Ausstellung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Formulare
Gewerbe - Anmeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung - Hinweisblatt jur. Person
Gewerbeanmeldung
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9