Jagdschein erstmalig beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen sowie mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.
Die Jägerprüfung wird durch die untere Jagdbehörde durchgeführt, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie kann auch von der unteren Jagdbehörde durchgeführt werden, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person die jagdliche Ausbildung absolviert hat.
Die theoretische und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (jagdliche Ausbildung) erfolgt nach einem Rahmenplan der obersten Jagdbehörde (zuständiges Ministerium) in einem anerkannten Ausbildungskurs:
- bei einer Vereinigung der Jägerinnen und Jäger oder bei einer Jagdschule oder
- von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einer Mentorin oder einem Mentor.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt) erteilt. Dies ist auch für dessen Verlängerung zuständig.
Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen ständigen Wohnsitz haben, wenden sich an die untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bezirk sie die Jagd vorwiegend ausüben wollen.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch die Jägerprüfung
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe
Hinweis: Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, können Sie einen Jugendjagdschein beantragen. Mit diesem dürfen Sie nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung), bzw.
- früher gelöster Jagdschein oder,
- Bescheinigung einer unteren Jagdbehörde, dass der Bewerberin oder dem Bewerber bereits ein Jagdschein erteilt war,
- Lichtbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens einer Prüfung mit dem Prüfungsfach „Jagd“ im Zuge einer vorgeschriebenen Ausbildung für den Forstdienst oder Nachweis einer bestandenen Revierjägerprüfung,
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden eine Gebühr nach dem jeweilig gültigen besonderen Gebührenverzeichnis und eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Der Jagdschein wird befristet erteilt
- Jahresjagdschein: bis zu 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre
- Tagesjagdschein: für 14 aufeinanderfolgende Tage
Jugendjagdschein: höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre
Hinweis: Das Jagdjahr beginnt am: 01.04. des Jahres und endet am 31.03. des folgenden Jahres
Der gültige Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdbezirks, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung einer jagdausübungsberechtigten Person.
Weitere Informationen zum Jagdschein finden Sie hier:
24.01.2020
Gibt es „Sonderregelungen“ für ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen?
Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die eine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, sind vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung befreit. Über die Vergleichbarkeit der Jägerprüfung entscheidet die oberste Jagdbehörde (das zuständige Ministerium).
Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die keine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, können vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung nur befreit werden, wenn sie
- ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben,
- die Ausstellung eines Tagesjagdscheines (gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage) beantragen und
- ihre Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung nachgewiesen haben.
Für diesen Nachweis genügt die Vorlage eines in den letzten drei Jahren ausgestellten Jagdscheines.
Ihre zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten
Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen (Landkreis):
- Abbrennen von Feuerwerken anzeigen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Feuerwerkskörpern Genehmigung erteilen zur Lagerung und Abbrennen
- Fischerprüfung Abnahme
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen (Landkreis):
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen (Landkreis):
- Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
- Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte anzeigen
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Ausnahme zum Verbot der Überlassung von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- eine befristete Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Eine Versammlung anmelden
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
- Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe für einen verantwortlichen Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Falknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein ändern lassen
- Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjahresjagdschein verlängern für ausländische Jugendliche
- Falknerprüfung Zulassung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein ändern
- Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
- Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Jagdsteuer zahlen
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jahresjagdschein beantragen nach Einziehung
- Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
- Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Jugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendjagdschein ändern lassen
- Jugendjagdschein Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schießerlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsfest) Erlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsveränderlich) Erlaubnis beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel für den Leiter einer Zweigniederlassung erteilen
- Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
- Tagesjagdschein verlängern lassen
- Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus Deutschland als Waffenhändler anzeigen
- Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffenschein verlängern
- Wesentliche Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Sprengstoffrecht anzeigen