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Bebauungsplan

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

Informationen zu benötigten Vordrucken sind auf der Internetseite des Ministeriums Finanzen der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Bebauungspläne der Verbandsgemeinde Edenkoben

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 4 - Bauen und Umwelt

Poststraße 23
67480 Edenkoben
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06323 959-0
06323 959-299

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