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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen

Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr

 

Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C
Aufzug vorhanden
06381 424-0
06381 424-309

Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr

Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

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