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Apostille beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Bestätigung der vorgenannten Punkte auf einer Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder durch Ausstellung einer Apostille.

  • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes 
  • Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch eine Konsularbeamtin oder einen Konsularbeamten bei der in Deutschland eingerichteten Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz

Aufgaben des Ministeriums:

Das Ministerium der Justiz ist oberste Dienstbehörde für rund 5.900 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer, Beamte, Beschäftigte und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für etwa 2.100 Beamte, Beschäftigte und Arbeiterinnen und Arbeiter im Justizvollzug. Es ist zuständig für Verfassungsfragen und ist an Gesetzesvorhaben sowohl im Land als auch im Bund beteiligt. Dem Ministerium gehören derzeit rund 175 Mitarbeitende an, darunter rund 65 Beamte des höheren Dienstes. Im Wesentlichen nimmt das Ministerium der Justiz folgende Aufgaben wahr:

Justizverwaltung

Hierzu zählen die Personalangelegenheiten aller Laufbahnen im Ministerium der Justiz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, vor allem die Einstellung von Nachwuchskräften, Beförderungen und Versetzungen, soweit die Zuständigkeiten hierfür nicht auf nachgeordnete Behörden übertragen worden sind. Weitere wichtige Aufgaben der Justizverwaltung sind das Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht im Justizbereich, das Finanzwesen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie alle mit der Gerichtsorganisation zusammenhängenden Fragen. Auch Angelegenheiten der Notare, Rechtsanwälte und des Rechtsberatungswesens zählen hierzu.

Öffentliches Recht, Europarecht

Verfassungsrechtliche Fragen, das Europarecht und das allgemeine Völkerrecht gehören ebenso zur Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz wie die Prüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen in rechtlicher und gesetzestechnischer Hinsicht. Auch die Rechtsbereinigung und -vereinfachung wird hier durchgeführt.

Zivilrecht, Modernisierung der Justiz

Das Ministerium der Justiz wirkt bei der Bundes- und Landesgesetzgebung auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilverfahrensrechts mit. Daneben kommt der Modernisierung und Rationalisierung der Justiz besondere Bedeutung zu. Ebenso fällt die Einführung und Weiterentwicklung der Informationstechnologie für die Justizbehörden des Landes in die Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz.

Strafrecht

Auch die Mitwirkung an der Bundes- und Landesgesetzgebung auf strafrechtlichem Gebiet gehört zu dem Aufgabenbereich des Ministeriums der Justiz. Weiterhin wird hier die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes wahrgenommen.

Strafvollzug

Hierzu zählen die Organisation des Strafvollzugs sowie die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten des Landes. Auch die Personalangelegenheiten des Justizvollzugs einschließlich Aus- und Fortbildung, die Aufstellung und der Vollzug des Haushalts aller Justizvollzugsanstalten sowie die Bauangelegenheiten im Justizvollzug gehören zum Aufgabenbereich des Strafvollzugs im Ministerium der Justiz.

Aus- und Fortbildung, Bioethik-Kommission

Das Ausbildungswesen für den höheren Justizdienst und für die übrigen Laufbahnen im Bereich der Justizverwaltung ist ebenfalls im Ministerium der Justiz angesiedelt, soweit die Zuständigkeit hierfür nicht auf nachgeordnete Behörden übertragen worden ist. Hier wird auch die Gesetzgebung in den Bereichen der Ausbildung und Prüfung betreut, soweit diese den Justizbereich berührt. Daneben erfolgt die Organisation der Fortbildung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (einschl. der Beteiligung an der Deutschen Richterakademie) sowie alle anderen Justizbediensteten mit Ausnahme des Strafvollzugs.

Die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz ist eine bereits 1986 eingesetzte interministerielle Kommission unter Vorsitz von Minister der Justiz Herbert Mertin. In sie werden externe Sachverständige einbezogen mit daher je nach Thema wechselnder Mitgliederzahl. Die Stellungnahmen und Berichte dieses Gremiums haben aufgrund der politischen Funktion besondere Bedeutung. Themen der Kommission sind insbesondere die Bioethik, Humangenetik, Gentechnologie, Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung und deren Folgen, Organtransplantation, Reproduktionsmedizin, Präimplantationsdiagnostik und Sterbehilfe.

Landesprüfungsamt für Juristen

Beim Ministerium der Justiz ist das Landesprüfungsamt für Juristen errichtet. Dort werden insbesondere die erste und zweite juristische Staatsprüfung vorbereitet und durchgeführt.

Postanschrift 3260
55022 Mainz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
+49 6131 16-4800
+49 6131 16-4887
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