Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl
Für die Verbandsgemeinde Landstuhl gelten nachfolgende spezifische Regelungen:
- Der Antrag muss mindestens 14 Tage im Voraus gestellt werden.
- Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf durch die Anbringung der Plakatträger nicht gefährdet werden.
- Die Aufstellungsorte der Plakate sind so zu wählen, dass eine Gefahr für Fußgänger ausgeschlossen ist.
- Die Plakate dürfen nicht an öffentlichen Verkehrszeichen, Ampelanlagen, Bushaltestellen und Bäumen/Sträuchern befestigt werden.
- Die Plakate sind nach Ablauf der Erlaubnis unverzüglich zu entfernen. Erfolgt die Entfernung nicht fristgerecht, werden die Plakate durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Landstuhl kostenpflichtig entfernt.
- Die Anbringung von Plakatträgern auf dem Vorplatz der Stadthalle der Sickingenstadt Landstuhl ist nicht erlaubt.
- Diese Erlaubnis gilt nur für das Aufstellen und Anbringen von Plakatträgern innerhalb geschlossener Ortschaften. Beim Plakatieren außerhalb geschlossener Ortschaften sind beiliegende Richtlinien zu beachten.
- Die Standorte sind so zu wählen, dass bereits aufgestellte Plakatträger sichtbar bleiben. Die bereits aufgestellten Plakatträger dürfen weder überklebt, noch darf deren Standort verändert werden.
- Erfolgt die Aufstellung nicht ordnungsgemäß oder werden die Plakate nach Ablauf der Frist nicht eingeholt, so werden die Plakate unverzüglich vom Bauhof der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl kostenpflichtig entfernt.