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Heirat anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Alle wichtigen Informationen unseres Standesamtes finden Sie auch zusammengefasst auf unserer Informationsseite unter Standesamt | Verbandsgemeinde Landstuhl .


Die Anmeldung der Eheschließung soll möglichst durch die beiden Verlobten gemeinsam erfolgen. Ist einer der Verlobten hieran gehindert, so ist eine Vollmacht des verhinderten Verlobten vorzulegen. Ein Muster finden Sie anbei.


Sie finden alle wichtigen Informationen auch noch einmal zusammengefasst in unserem Merkblatt nachfolgend zum Download

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Standesamt

Kirchenstraße 41
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

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