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mixins.searchInfo_searchTermEinfaches Führungszeugnis

Einfaches Führungszeugnis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
  • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

Bahnstraße 80
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

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