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Wohnsitz ändern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte nutzen Sie für die Erklärung der Zustimmung des/der Sorgeberechtigten den beigefügten Vordruck.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

Bahnstraße 80
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

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