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Personalausweis ändern lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte berücksichtigen Sie nachfolgende allgemeine Informationen des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl zur Beantragung des Personalausweises:

- die persönliche Vorsprache ist erforderlich

- bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

- ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

- bis 3 Monate vor 16. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und die Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

Nachfolgend können Sie die Allgemeinen Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten des Einwohnermeldeamtes auch als pdf herunterladen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

Bahnstraße 80
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag
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14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
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Freitag
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