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mixins.searchInfo_searchTermReisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

- die persönliche Vorsprache ist erforderlich

- bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

- ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

- bis zum 18. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und eine Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.

Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit der Bevollmächtigung. Bitte nutzen Sie dazu die beigefügte pdf-Vollmacht.


Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

Bahnstraße 80
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

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