Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:
- die persönliche Vorsprache ist erforderlich
- bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
- bis zum 18. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und eine Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen
Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.
Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit der Bevollmächtigung. Bitte nutzen Sie dazu die beigefügte pdf-Vollmacht.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Gebühr: 37,50 EURVorkasse: neinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 60,00 EURVorkasse: neinReisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Gebühr: 59,50 EURVorkasse: neinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 82,00 EURVorkasse: neinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
4 Wochen.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt
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- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen
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