Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:
- ein persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 3 Monate)
- Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten (Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigen muss vorliegen + Kopie Ausweis/Pass)
- ggf. aktuellen Nachweis des Sorgerechts durch Gerichtsbeschluss
Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.