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Reisepass beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

Beantragung des Reisepasses:

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten:

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim

Ab 1. März 2017 gibt es einen neuen Reisepass der noch handlicher und sicherer sein soll. Der deutsche Reisepass gilt als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit. Er wird mit neuen, zeitgemäßen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Zudem wird es Verbesserungen bei der Nutzerfreundlichkeit durch den Einsatz neuer Materialien geben. Die Zugehörigkeit der Bundesrepubilk Deutschland zur Europäischen Union wird durch Änderungen im Aussehen stärker sichtbar sein.


Kleiner-kompakter-sicherer – das soll der neue Pass bieten


Tatäschlich hat das Dokument ein kleineres Format als das bisherige. So besteht etwa die Passkarte jetzt nicht mehr aus laminiertem Sicherheitspapier, sondern aus Kunststoff und sie enthält ein kleines Sichtfenster, hinter dem sich persönliche Informationen befinden. Durch die Passkarte verläuft ein Sicherheitsfaden, der die Dokumentennummer sowie den Namen des Passinhabers enthält. Das Passbild wiederholt sich auf der Karte als Hologramm. Zudem besteht jede Innenseite aus einem neuen Sicherheitspapier mit Wasserzeichen. 


Der neue Reisepass ist wie bisher für Personen über 24 Jahre10 Jahre gültig. Personen bis zu 24 Jahre erhalten einen 6 Jahre gültigen Pass.


Der alte Reisepass behält bis zum Ablauf des angegebenen Datums seine Gültigkeit und kann weiterhin für Auslandsreisen benutzt werden.


Zur Beantragung des neuen Reisepasses ist wie bisher die Vorlage des alten Reisepasses oder Personalausweises sowie ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich. Für Kinder ist die Vorlage des Kinderreisepasses oder der Geburtsurkunde notwendig sowie der Nachweis des Sorgerechts oder bei geteiltem Sorgerecht die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten.


Die Lieferzeit der Reisepässe dauert mind. 8 Wochen. In den ersten Wochen könnte es aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Produktionsstrecke möglicherweise zu einer Verlängerung der Lieferzeiten kommen.


Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Rülzheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07272 7002-0

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