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mixins.searchInfo_searchTermStraßenausbaubeiträge/ Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge/ Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für den Ausbau öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) erheben Gemeinden wiederkehrende Beiträge. Zum Ausbau zählen alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Einrichtungen oder Anlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen.

Sie als Grundstückseigentümer tragen durch Zahlung der Ausbaubeiträge aber nur einen Teil der Kosten, die durch Gemeindestraßen verursacht werden. Die notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von der Gemeinde allein getragen. Bei den beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen hat die Gemeinde einen Eigenanteil zu tragen, den sogenannten „Gemeindeanteil“. Dieser liegt zwischen 20 und 75 Prozent. Er bestimmt sich nach dem Aufkommen des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in der jeweiligen Straße beziehungsweise Abrechnungseinheit.

Der verbleibende Teil der jährlichen Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlagen in einer Abrechnungseinheit wird bei der Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf alle Grundstückseigentümer der entsprechenden Abrechnungseinheit umgelegt. Abrechnungseinheiten können das gesamte Gemeindegebiet oder aber Teile davon sein. Dies ist von der Größe und der Struktur der jeweiligen Gemeinde abhängig.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bellheim - Finanzabteilung

Schubertstr. 18
76756 Bellheim
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
07272 7008-0
07272 7008-555

Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr

Montag und Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr

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