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Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 4

Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Bemerkung:
Gebäude: Gebäude 4
Jakobstraße 25
67722 Winnweiler
06302 602-0
06302 602-34

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr

Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr
Fr Nachmittag geschlossen

gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt
 Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr
 MI       geschlossen
 Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Bürgerdienste

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