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Hundehaltung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 4 - Finanzen

Finanzen und Steuern

Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
06351 4909-0
06351 4909-99

ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Dienstag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.0014.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00geschlossen

Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden.


ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO

Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00
14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00
14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00
geschlossen


ÖFFNUNGSZEITEN SOZIALAMT

Montag08.30 - 12.00Dienstag08.30 - 12.00
Mittwoch08.30 - 12.00
Donnerstag14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00

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