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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 992233
+49 6321 9932233
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.