Verkaufsoffener Sonntag
Quelle: BUS Rheinland-PfalzZur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden (Ordnungsämter) der verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Es ist ein Antrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, wer der Veranstalter ist, z. B. Werbegemeinschaft der Stadt XY, wann der verkaufsoffene Sonntag sein soll und in welchem Bezirk er stattfinden soll.
Es fallen keine Gebühren an.
Da ein Anhörverfahren vorgeschrieben ist, sollte der Antrag ca. sechs Wochen vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag bei der Behörde eingehen.
Es ist erforderlich, dass die Gemeinden als Verordnungsgeber vor einer Entscheidung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages eine ausreichende Abwägung zwischen dem Regelungsbedürfnis für die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages und dem Schutzgut des Sonntages vornehmen. Diese Abwägungsentscheidung ist als Begründung dem Entwurf der RVO bei der Anhörung der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen und anderer relevanter Institutionen beizufügen.
Zu beachten ist, dass aus Gründen des Feiertagsschutzes keine Feiertage freigegeben werden können. Das Ladenöffnungsgesetz bestimmt ferner, dass am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt, keine Offenhaltung von Verkaufsstellen zugelassen werden darf.
Die Freigabe des 1. Adventsonntages im November ist möglich. Es dürfen keine „aufeinanderfolgenden“ Sonntage freigegeben werden. Die jeweilige Freigabe ist gemeindebezogen zu sehen.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Fachbereichsleitung: Gudrun Salewski
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Freizeit und Sport
- Gleichstellungsstelle
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Kindergärten
- Kultur
- Meldewesen, Servicebüro
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Senioren
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
Ansprechpartner
Besucheranschrift
67304 Eisenberg (Pfalz)
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eisenberg (Pfalz):
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Geburt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Reisegewerbekarte beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Verkaufsoffener Sonntag
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eisenberg (Pfalz):
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
- Eichenprozessionsspinner
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe ummelden
- Heirat anmelden
- Herkulesstaude (Riesenbärenklau) bekämpfen
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Ratte melden
- Schankerlaubnis beantragen
- Schiedsamt
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Gewerbeamt
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus