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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim

Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).  

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.  

Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.

Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)

Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)


Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

AltleiningenFrau WendelBad DürkheimHerr RinneBattenbergFrau WendelBissersheimFrau Wendel
BobenheimHerr EyrischBockenheimFrau Wendel
CarlsbergFrau Wendel
DackenheimHerr EyrischDeidesheimHerr RinneDirmsteinFrau Wendel
EbertsheimFrau Wendel
EllerstadtFrau HaasElmsteinHerr EyrischErpolzheimHerr EyrischEsthalHerr EyrischForstHerr RinneFrankeneckHerr EyrischFreinsheimHerr EyrischFriedelsheimFrau HaasGerolsheimFrau Wendel
GönnheimFrau HaasGroßkarlbachFrau Wendel
GrünstadtHerr EyrischHaßlochFrau HaasHerxheimHerr EyrischHettenleidelheimFrau Wendel
KallstadtHerr EyrischKindenheimFrau Wendel
KirchheimFrau Wendel
KleinkarlbachFrau Wendel
LambrechtHerr EyrischLaumersheimFrau Wendel
LindenbergHerr EyrischMeckenheimHerr RinneMertesheimFrau Wendel
NeidenfelsHerr EyrischNeuleiningenFrau Wendel
NiederkirchenHerr RinneObersülzenFrau Wendel
ObrigheimFrau Wendel
QuirnheimFrau Wendel
RuppertsbergHerr RinneTiefenthalFrau Wendel
WachenheimFrau HaasWattenheimFrau Wendel
WeidenthalHerr EyrischWeisenheim am BergHerr EyrischWeisenheim am SandHerr Eyrisch 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr.

Die Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße gehört zum Landkreis Bad Dürkheim und umfasst Stadt Wachenheim an der Weinstraße sowie die Ortsgemeinden Ellerstadt, Friedelsheim und Gönnheim.

Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
06322 9580-0
06322 9580-199

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

zur Zeit Terminvereinbarung erforderlich

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