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mixins.searchInfo_searchTermGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim

Informationen einmalige Bedarfe SGB XII und SGB II

Im Rahmen der Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) werden auch Unterkunftskosten gemäß § 35 bzw. 42 a SGB XII getragen. Diese Kosten können in einem angemessenem Umfang übernommen werden . Die Angemessenheit muss von jedem örtlichen Träger individuell, im Zuge eines schlüssigen Konzeptes, bestimmt werden. Nähere Infos entnehmen Sie hier. 

Unbedenklichkeitswerte für wirtschaftliche Heizkosten 2021/2022.pdf


Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Existenzsichernde Sozialleistungen (Ref. 92)

Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung
06322 961-0
06322 961-1156

Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):

Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

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