Parkausweis für Handwerker in der Metropolregion Rhein-Neckar
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Regionale Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten der Region tätig sind. Während sie bislang für jeden Einsatzort eine gesonderte Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie seit 2008 den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt ist. Dies sind: Landkreis Bad Dürkheim, Kreis Bergstraße, Landkreis Germersheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Südliche Bergstraße, Landkreis Südliche Weinstraße, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, der Stadtkreis Baden-Baden, kreisfreie Städte Frankenthal, Heidelberg, Karlsruhe, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer und Worms.
- Im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) ausgenommen Ladezonen und mobile Beschilderungen
- In Haltverbotszonen (Zeichen 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit dann ein Fahrzeug mit 2,55 m Breite noch passieren kann
- An Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- In Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- Auf Bewohnerparkplätzen mit entsprechenden Zusatzzeichen