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mixins.searchInfo_searchTermGefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Wöllstein - Ordnungsamt

Bahnhofstraße 10
55597 Wöllstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06703 302-0
06703 302-14

Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.s. Öffnungszeiten bekommen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: 

Tel.: 06703-302 0
E-Mail: ordnungsamt@vg-woellstein.org

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