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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren

Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Trier-Saarburg

Reservierung

  • erfolgt online
    • die Reservierungsbestätigung steht als download zur Verfügung

Reservierung bei Abmeldung

  • Reservierung nach einer Abmeldung eines TR- und SAB-Kennzeichens
    • ist in Trier und den Außenstellen in Saarburg und Hermeskeil sofort möglich
    • bei anderen Zulassungsstellen nicht möglich
  • bei Abmeldung in einer anderen Zulassungsstelle ist die Reservierung in Trier und Außenstellen erst möglich, wenn die Daten im System übermittelt sind (ca. 2 Tage)
  • bei direkter Wiederanmeldung kann das Kennzeichen sofort wieder vergeben werden, sofern die Daten beim Kraftfahrtbundesamt ordnungsgemäß verarbeitet wurden (ansonsten 3 - 4 Werktage)

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Zur Online-Terminvereinbarung
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