Nebenwohnung anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer.
06.09.2019
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Hermeskeil
Die Verbandsgemeinde Hermeskeil gehört zum Landkreis Trier-Saarburg und umfasst die Stadt Hermeskeil und die Ortsgemeinden Bescheid, Beuren (Hochwald), Damflos, Geisfeld, Grimburg, Gusenburg, Hinzert-Pölert, Naurath (Wald), Neuhütten, Rascheid, Reinsfeld und Züsch.
Besucheranschrift
54411 Hermeskeil
Gebäudezugänge
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr