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Bebauungsplan

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun

Ein entsprechendes Kontaktformular für die Anfrage finden Sie auf dieser Homepage unter Bürgerservice-> Bauen & Wohnen-> Bauleitplanung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Daun - FB 3 - Bauen

Abteilungsleiter: Benjamin Duckart

Vertreter: Dietmar Welling

Leopoldstraße 29
54550 Daun
06592 939-0
06592 939-200

Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

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