Express-Reisepass beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzFalls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag.
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro:
- Frau Simon
- Frau Barbara
- Frau Haupers
- Frau Schmitt
- Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
- in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel:
- Ihr alter Reisepass
- vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Gebühr: 69,50 EURVorkasse: jaPassbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 102,00 EURVorkasse: jaPassbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 22,00 EURVorkasse: jaGebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten
Geltungsdauer: 6 JahreFür Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JahreFür Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer: 3 WerktageVoraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
24.06.2025
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
54516 Wittlich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
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Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag07:30 Uhr -
17:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr -
17:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr -
13:00 UhrDonnerstag
07:30 Uhr -
17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr -
13:00 Uhr
Bürgerbüro Manderscheid
Montaggeschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch09:00 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
17:00 Uhr
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Übrige Büros
Montag08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr -
13:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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