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Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Wohnsitz-Anmeldung, Ummeldung sowie die Adressänderung auf dem Personalausweis sind jetzt online möglich! https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Hinweis:
Sie benötigen eine Wohnungsgeberbestätigung? Bitte nutzen Sie hier für dieses Formular.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach

Scannen Sie den QR-Code, um eine Wegbeschreibung in Google Maps zu öffnen.

Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
06541 708-266
06541 708-263

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv

Eine EC-Kartenzahlung ist nur im Bürgerbüro Traben-Trarbach möglich.

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