Wohnsitz anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Wohnsitz-Anmeldung, Ummeldung sowie die Adressänderung auf dem Personalausweis sind jetzt online möglich! https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Hinweis:
Sie benötigen eine Wohnungsgeberbestätigung? Bitte nutzen Sie hier für dieses Formular.
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Es fallen keine Gebühren an.
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wohnsitz-Anmeldung, Ummeldung sowie die Adressänderung auf dem Personalausweis sind jetzt online möglich! https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Hinweis:
Sie benötigen eine Wohnungsgeberbestätigung? Bitte nutzen Sie hier für dieses Formular.
08.09.2022
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach
Scannen Sie den QR-Code, um eine Wegbeschreibung in Google Maps zu öffnen.
Adresse
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Bemerkung:
Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv
Eine EC-Kartenzahlung ist nur im Bürgerbüro Traben-Trarbach möglich.
Ansprechpartner
Adresse
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Traben-Trarbach:
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Express-Reisepass beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Nebenwohnung anmelden
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
- Wohnungsgeberbestätigung
Adresse
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Traben-Trarbach:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Express-Reisepass beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Führerschein abgeben
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis beantragen
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
- Wohnungsgeberbestätigung
Adresse
56841 Traben-Trarbach
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Traben-Trarbach:
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Express-Reisepass beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Nebenwohnung anmelden
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder