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Fischereischein Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bernkastel-Wittlich

Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.

Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeins erlaubt.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbstständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können einen (grünen) Sonderfischereischein erwerben. Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.

Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

Stadtverwaltung Wittlich
Telefon: 06571 170
Telefax: 06571 172900
www.wittlich.de

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Telefon: 06571  107-0
Telefax: 06571 107-155
www.vg-wittlich-land.de

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Telefon: 06531 54-0
Telefax: 06531 54-107
www.bernkastel-kues.de

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Telefon: 06541 708-0
Telefax: 06541 708-248
www.vgtt.de

Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Telefon: 06504 91400
Telefax: 06504 8773
www.erbeskopf.de

Gemeindeverwaltung Morbach
Telefon: 06533 71-0
Telefax: 06533 71-166
www.morbach.de

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach

Scannen Sie den QR-Code, um eine Wegbeschreibung in Google Maps zu öffnen.

Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
06541 708-266
06541 708-263

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

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Eine EC-Kartenzahlung ist nur im Bürgerbüro Traben-Trarbach möglich.

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