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Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Hund online anmelden / abmelden / Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung beantragen: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.TRATRA&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 1 - Steuern und Abgaben

Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 1
06541 708-224
06541 708-524

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

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