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mixins.searchInfo_searchTermNachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach

Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gehört zum Landkreis Westerwaldkreis und umfasst die Stadt Ransbach-Baumbach und die Ortsgemeinden Alsbach, Breitenau, Caan, Deesen, Hundsdorf, Nauort, Oberhaid, Sessenbach, Wirscheid und Wittgert.

Rheinstraße 50
56235 Ransbach-Baumbach
Postanschrift 1 55
56221 Ransbach-Baumbach
+49 2623 86-0
+49 2623 86-198
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