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Eheurkunde ausstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt und
  • Ort und Tag der Eheschließung.

Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Achtung! Vordern Sie keine Urkunden über das Portal „standesamt.com“ an. Dies ist ein Drittanbieter der Daten aller Standesämter veröffentlicht und über den Sie u.a. auch Personenstandsurkunden anfordern können. Diese Urkundenanforderung über das Portal ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren haben allerdings nichts mit den von den Standesämtern erhobenen Verwaltungsgebühren zu tun; Sie bezahlen also doppelt.


Fordern Sie Urkunden über die Website der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an oder kontaktieren Sie uns falls Sie sich nicht sicher sind welches Dokument Sie benötigen.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - 3.04 Standesamt

Rathausstraße 48
56203 Höhr-Grenzhausen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02624 104-0
02624 104-89

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 

Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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