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Geburtsurkunde beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Achtung! Vordern Sie keine Urkunden über das Portal „standesamt.com“ an. Dies ist ein Drittanbieter der Daten aller Standesämter veröffentlicht und über den Sie u.a. auch Personenstandsurkunden anfordern können. Diese Urkundenanforderung über das Portal ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren haben allerdings nichts mit den von den Standesämtern erhobenen Verwaltungsgebühren zu tun; Sie bezahlen also doppelt.

Fordern Sie Urkunden über die Website der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an oder kontaktieren Sie uns falls Sie sich nicht sicher sind welches Dokument Sie benötigen

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - 3.04 Standesamt

Rathausstraße 48
56203 Höhr-Grenzhausen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02624 104-0
02624 104-89

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 

Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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