Internationalen Führerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
15.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Führerscheinstelle
Besucheranschrift
56410 Montabaur
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56410 Montabaur
Telefon
Webseite
Zuständig für:
- Westerwaldkreis:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Führerschein abgeben
- Führerschein freiwillig abgeben
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Führerschein ändern wegen Sehhilfe
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Führerschein – Direktversand
- Internationalen Führerschein beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
- Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Besucheranschrift
56203 Höhr-Grenzhausen