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Hundehaltung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hachenburg

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Hachenburg

Die Verbandsgemeinde Hachenburg gehört zum Landkreis Westerwaldkreis und umfasst die Stadt Hachenburg sowie die Ortsgemeinden Alpenrod, Astert, Atzelgift, Borod, Dreifelden, Gehlert, Giesenhausen, Hattert, Heimborn, Heuzert, Höchstenbach, Kroppach, Kundert, Limbach, Linden, Lochum, Luckenbach, Marzhausen, Merkelbach, Mörsbach, Mudenbach, Mündersbach, Müschenbach, Nister, Roßbach, Steinebach an der Wied, Stein-Wingert, Streithausen, Wahlrod, Welkenbach, Wied und Winkelbach.

Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 2662 801-0
+49 2662 801-260
Montag:
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr
Freitag:
8:00 - 13:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Zulassungsbehörde Hachenburg

Montag:
08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr


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