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Schülerbeförderung durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 13 - Mobilität

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
02602 124-0
02602 124-238
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