Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
- Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Sie in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich an die deutsche Vertretung.
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Gebühr: 37,00 EURVorkasse: neinfür antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 22,80 EURVorkasse: neinfür antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: neinfür den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 13,00 EURVorkasse: neinZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
03.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4.1 Bürgerbüro Bad Ems
Besucheranschrift
56130 Bad Ems
Bemerkung:
Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind.
Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Ems:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56130 Bad Ems
Bemerkung:
Rathaus
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Bad Ems-Nassau:
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Ausweispflicht befreien
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Einfache Melderegisterauskunft
- Einfaches Führungszeugnis
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fischereischein Ausstellung
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
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- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
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Adresse
56130 Bad Ems
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Besucheranschrift
56377 Nassau
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