Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermÜbernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Diez

Die Beherbergungssteuer wird derzeit in den Gemeinden Laurenburg und Balduinstein erhoben und ist in den jeweiligen Satzungen geregelt.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 5 - Finanzen und Kasse

Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06432 501-0
06432 501-242

Verwaltung

vormittags:

Mo bis Fr
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags:

Mo bis Mi
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Do
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen