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mixins.searchInfo_searchTermGeburt anzeigen

Geburt anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Sie erwarten ein Kind und planen die Entbindung in der Hunsrück Klinik kreuznacher diakonie in Simmern/Hunsrück?

Um eine möglichst reibungslose und rasche Bearbeitung zu ermöglichen, wird Ihnen seitens der Hunsrück Klinik ein sog. Patientenservice angeboten:

Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente bereits bei der Aufnahme zur Entbindung im Krankenhaus ein.

Dort erhalten Sie einen Fragebogen (Download auch hier möglich), welchen Sie komplett ausgefüllt und unterschrieben Ihren o. g. Unterlagen/Dokumenten beifügen.

Diese Unterlagen gehen dem Standesamt durch einen Botendienst zu und werden Ihnen nach erfolgter Beurkundung zusammen mit den bestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind an Ihre angegebene Wohnanschrift gesendet.

Gerne dürfen Sie sich beim Standesamt oder in der Hunsrück Klinik nach dem genauen Ablauf erkundigen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Standesamt

Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich. Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:

Zur Terminvereinbarung

Brühlstraße 2
55469 Simmern/Hunsrück
rollstuhlgerecht
06761 837-199
06761 837-220

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