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mixins.searchInfo_searchTermAnmeldung einer Zwangsbestattung

Anmeldung einer Zwangsbestattung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Verstirbt eine Person, die keine Angehörigen (Hinterbliebenen) hat, welche sich um die Bestattung kümmern, und fühlt sich auch sonst niemand verantwortlich sich um die Bestattung zu kümmern, veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung der Person.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Dies ist auch der Fall, wenn Angehörige bzw. Verantwortliche nicht zeitnah ermittelt werden können.

Die entstandenen Bestattungskosten, mit denen die Behörde in Vorlage getreten ist, sind gegebenenfalls von der bestattungspflichtigen Person zu ersetzen. Wer bestattungspflichtig ist, kann in §9 BestG entnommen werden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Sicherheit und Ordnung

Brühlstraße 2
55469 Simmern/Hunsrück
rollstuhlgerecht
06761 837-0
06761 837-100

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.

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