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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis erteilen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis - Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Ludwigstraße 3-5
55469 Simmern/Hunsrück
06761 82-0
06761 82-111

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

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